Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Hinweis zur Lesbarkeit: Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf eine durchgehende geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter gleichermaßen.

1. Geltungsbereich

  • Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen zur Durchführung von geführten Bergwanderungen, die von dem Dienstleister Rausgefunden (vertreten durch Corina Machon - nachfolgend Dienstleister) angeboten werden. Zu den Angebotsformaten von geführten Bergwanderungen zählen im Einzelnen: Bergmoment, Waldzeit, Offline Hike, Naturkind, WinterWeitblick.

  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Inhalt des zwischen dem Auftraggeber oder der teilnehmenden Person (im Folgenden: Kunden) und dem Dienstleister zustande kommenden Dienstleistungsvertrags.

2. Vertragsgegenstand

  • Der Inhalt und Umfang der vom Dienstleister angebotenen Leistungen, ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung, der Buchungsbestätigung und ggf. ergänzenden Vereinbarungen in Textform. Hieraus ergeben sich auch die Anforderungen an die Fertigkeiten und körperlichen Fähigkeiten des Teilnehmenden.

  • Der Dienstleister verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Leistungen sorgfältig und fachgerecht im Rahmen der beschriebenen Veranstaltung (gemäß § 1 Geltungsbereich) zu erbringen. Eine bestimmte Zielerreichung (z.B. Gipfelerfolg, persönlicher Lernerfolg) ist nicht geschuldet, sondern kann abhängig von den äußeren Verhältnissen und den individuellen Voraussetzungen jedes Teilnehmenden variieren. Die Anpassung der Lernziele, -orte, -routen und -methoden an die äußeren Umstände (z.B. Wetter, Sicherheitslage, Konstitution der Gruppenmitglieder) oder an die individuellen Voraussetzungen und Leistungsfähigkeit der Teilnehmenden stellt keinen Mangel der Leistung dar und begründet keine Ersatzansprüche.

  • Soweit z.B. durch witterungsbedingte Umstände erforderlich (z.B. Hagelschlag, Steinschlaggefahr, Lawinen, starker Regen, Hitze, Eisglätte, Wetterumschwünge, Gewitter, Sturm usw.) oder aufgrund von Verschulden (z.B. Verhalten oder fehlende Fitness) einer oder mehrerer Teilnehmenden mit ansonsten gegebener Fähigkeit zur weiteren Teilnahme geboten, passt der Dienstleister seine Leistungen an die dadurch bedingten Abweichungen vom Angebot an. 

  • Die An- und Abreise zum Veranstaltungsort erfolgt auf eigene Verantwortung und Kosten der Kunden bzw. Teilnehmenden. Ebenso sind sie selbst für die Organisation und Buchung etwaiger Unterkünfte verantwortlich. Der Dienstleister übernimmt hierfür keine Haftung oder Kosten.

  • Der Kunde verpflichtet sich, den in der Buchungsbestätigung genannten Preis fristgerecht (gem. § 6 Preise und Zahlung) zu entrichten und die Teilnahmevoraussetzungen (gem. § 5 Teilnahmevoraussetzungen) einzuhalten.

3. Vertragsabschluss & Buchung

  • Die Präsentationen der Angebote auf dieser Website, in Flyern, Inseraten oder sonstigen Medien stellen keine verbindlichen Vertragsangebote, sondern eine Einladung zur Buchungsanfrage dar.

  • Buchungsanfragen können über das Onlineformular der Website, per E-Mail oder telefonisch gestellt werden. Nach Eingang der Anfrage erhält der Kunde eine schriftliche Buchungsbestätigung per E-Mail, die alle wesentlichen Informationen (Leistungsumfang, Termin, Preis, Teilnahmebedingungen) enthält.

  • Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Dienstleister zustande. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Leistung.

  • Mit Abgabe der Buchungsanfrage bestätigt der Kunde, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und anerkannt zu haben. Mit der Buchungsbestätigung werden die AGB Bestandteil des Dienstleistungsvertrags.

  • Bei der Anmeldung mehrerer Personen gilt die anmeldende Person als Vertragspartner und haftet gemeinsam mit den angemeldeten Teilnehmenden als Gesamtschuldner.

4. Widerrufsrecht

  • Ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB besteht nur, wenn der Vertrag im Wege des Fernabsatzes (z.B. über Online-Buchung oder E-Mail) mit einem Verbraucher geschlossen wurde. Kein Widerrufsrecht besteht, wenn der Vertrag nicht im Fernabsatz geschlossen wurde oder der Kunde als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt.

  • Für zeitlich gebundene Angebote (z.B. geführte Wanderungen, Naturzeiten) besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht, da es sich um Freizeitdienstleistungen handelt, die zu einem festen Termin erbracht werden.

5. Teilnahmevoraussetzungen

  • Die Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Kunde erklärt mit seiner Buchung des von ihm gewählten Angebots, eine die Teilnahme an der Veranstaltung ermöglichende körperliche und seelische Verfassung aufzuweisen. Mit der Anmeldung mehrerer Personen erklärt die anmeldende Person, dass die von ihr angemeldeten Teilnehmenden die körperliche und seelische Verfassung für eine Teilnahme an der Veranstaltung aufweisen.

  • Es liegt in der Verantwortung der Kunden und Teilnehmenden, für geeignete Kleidung und Ausrüstung entsprechend der Wetterlage zu sorgen. Das gilt auch für die Mitnahme von Nahrungsmitteln und Getränken.

  • Bei Formaten für Kinder unter 14 Jahren ist die Begleitung durch eine erziehungsberechtigte Person erforderlich, sofern nicht anders angegeben.

  • Für Kindergruppen (ohne Eltern / Großeltern) liegt die Aufsichtspflicht bei der pädagogischen Begleitperson, sofern nicht anders vereinbart. Für die Teilnahme eines Kindes ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

6. Preise und Zahlung

  • Die auf der dieser Website, in Flyern oder individuellen Angeboten genannten Preise sind Endpreise in Euro. Sie enthalten – sofern nicht anders angegeben – keine Umsatzsteuer, da der Dienstleister gemäß § 19 UStG der Kleinunternehmerregelung unterliegt.

  • Die Zahlung des vereinbarten Entgelts erfolgt per Banküberweisung auf das in der Buchungsbestätigung bzw. Rechnung angegebene Konto, sofern nichts anderes vereinbart ist.

  • Der Gesamtbetrag ist, sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes angegeben ist, wie folgt zu begleichen:

    • Formate für Privatgäste & Naturkind: Sofern nicht anders geregelt, Zahlung bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Bei kurzfristiger Buchung (< 7 Tage): sofort fällig.

    • Formate für Unternehmen: Sofern keine Anzahlung vereinbart wird, Zahlung per Rechnung bis spätestens 7 Tage nach der Veranstaltung.

    • Bei bestimmten Angeboten kann eine Anzahlung erforderlich sein. Diese wird in der Buchungsbestätigung ausgewiesen und ist innerhalb der dort genannten Frist fällig.

  • Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist der Dienstleister berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Platz anderweitig zu vergeben. Etwaige Stornogebühren gemäß § 7 (Rücktritt und Umbuchung) bleiben hiervon unberührt.

  • Gutscheine oder Rabattaktionen können nur innerhalb der angegebenen Gültigkeitsdauer und gemäß der jeweils geltenden Bedingungen eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen..

7. Rücktritt und Umbuchung durch Kunden

Der Dienstleistungsvertrag wird für die in der Ausschreibung angegebene Zeit-/Zeitraum geschlossen. Je nach Format gelten folgende Rücktrittsbedingungen bzw. Bedingungen für eine Umbuchung gerechnet vom Tag des Veranstaltungsbeginns:

7.1 Rücktritt oder Umbuchung für Privatgäste 

  • bis 30 Tage vor Beginn: kostenfrei

  • Bis 14 Tage vor Beginn: 10 € Bearbeitungsgebühr

  • 13–8 Tage vor Beginn: 50 % des vereinbarten Honorars

  • ab 7 Tage vor Beginn oder Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Honorars

  • Umbuchung: einmalig bis längstens 7 Tage vorher kostenfrei möglich, danach Umbuchungspauschale 10 €.

7.2 Rücktritt für oder Umbuchung durch Unternehmen

  • bis 56 Tage vor Beginn: kostenfrei

  • 55–29 Tage vor Beginn: 50 % des vereinbarten Honorars

  • 28–8 Tage vor Beginn: 80 % des vereinbarten Honorars

  • ab 7 Tage vor Beginn oder Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Honorars

  • Umbuchung: bis 29 Tage vorher einmalig kostenfrei, danach Umbuchungspauschale 50 €.

7.3 Rücktritt und Umbuchung für Naturkind-Formate

  • Stornierung:

    • bis 8 Tage vor Beginn: kostenfrei

    • ab 7 Tage vor Beginn oder Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Honorars

  • Umbuchung: einmalig bis längstens 7 Tage vorher kostenfrei möglich, danach Umbuchungspauschale 10 €.

7.4 Wechsel in der Person des Kunden

  • Falls der Kunde gehindert ist, die Unternehmung anzutreten, kann er das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund (z.B. plötzliche Erkrankung, Todesfall naher Angehöriger) auf eine andere Person übertragen, sofern alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt sind. Die Umbuchung ist spätestens bis 48 Stunden vor Veranstaltungstermin möglich.

  • Im Übrigen bleibt es dabei: Rausgefunden wird den Wechsel des Vertragspartners dem neuen Kunden bestätigen, sofern dieser erklärt, die erforderliche körperliche und seelische Verfassung aufzuweisen. 

8. Rücktritt durch Dienstleister

8.1 Wichtiger Grund

  • Der Dienstleister behält sich vor, gemäß § 275 Abs. 1 bis 3 BGB* eine Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen, z.B. bei eigener schwerer Erkrankung oder in Fällen höherer Gewalt (z.B. Unruhen, drohende kriegerische Auseinandersetzungen, extreme Witterungsverhältnisse wie Nebel mit Sichtweiten unter 10 m bei Veranstaltungen außerhalb geschlossener Räume, starke Schnee- oder Regenfälle, extreme Schnee- und Eisglätte, drohende Lawinen- oder Murenabgänge oder entsprechende Gefahren), welche die Durchführung der Veranstaltung durch den Dienstleister wegen der dann damit einhergehenden Gefahren für Leib und Leben der Teilnehmenden nicht möglich machen.

8.2 Mindestteilnehmerzahl

  • Alle Veranstaltungen können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die in der Ausschreibung für die gebuchte Veranstaltung angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Ist dies nicht der Fall, so ist der Dienstleister berechtigt, bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten.

8.3 Wetter und Witterungsbedingte Änderungen

  • Die Veranstaltungen finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt – auch bei leichtem Regen oder kühler Witterung. Bei anhaltendem Regen von mehr als 1 mm pro Stunde über zwei Stunden, Gewitter, Unwetter- / Sturmwarnung für den Zeitraum der Veranstaltung, extremer Glätte, extremen Nebel behält sich der Dienstleister das Recht vor, die Veranstaltung kurzfristig (bis 4 Tage vorher) abzusagen und zu verschieben. Maßgeblich sind anerkannte Wetterdienste wie DWD oder wetter.com.

  • Sofern erforderlich kann eine Anpassung der Leistungen gem. § 2 Vertragsgegenstand erfolgen.

8.4 Ersatz- und Erstattungsleistungen im Falle eines Rücktritts des Dienstleisters

  • In den oben genannten Fällen (wichtiger Grund, geringe Teilnehmerzahl, höhere Gewalt, Wetter- und Lawinenverhältnisse) wird ein Ersatztermin angeboten oder der Kunde erhält einen Gutschein, der ihn berechtigt innerhalb von zwei Jahren eine gleichwertige Unternehmung seiner Wahl zu besuchen. Sollte dies nicht möglich sein, erfolgt eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge. Weitergehende Ansprüche (z.B. auf Reisekosten oder Verdienstausfall) sind ausgeschlossen.

8.5 Konstitution des Teilnehmenden

  • Der Bergwanderführer ist berechtigt, die Unternehmung jederzeit abzubrechen, wenn der Teilnehmende nicht ausreichend und den Anforderungen entsprechend ausgerüstet ist oder die körperlichen Voraussetzungen und den erforderlichen Könnenstand wie in der jeweiligen Ausschreibung vorausgesetzt nicht aufweist. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Honorars.

9. Haftung und Versicherung

  • Die Teilnahme an allen Veranstaltungen des Dienstleisters erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.

  • Der Dienstleister haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

  • Der Dienstleister haftet nicht für ein Fehlverhalten des jeweiligen Kunden einschließlich des Zuwiderhandelns von Weisungen des Dienstleisters, aufgrund von Wetterereignissen oder für den Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände des jeweiligen Kunden.

  • Der Kunde ist selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz (z.B. Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung) verantwortlich.

  • Für Gruppen- und Familienangebote: Die Aufsichtspflicht liegt bei den begleitenden Erwachsenen bzw. der buchenden Organisation.

  • Für Teamangebote von Unternehmen: Der Versicherungsschutz für Teilnehmende obliegt dem jeweiligen Unternehmen oder der Organisation.

10. Teilnahmebedingungen bei Kooperationen & Buchung über Dritte

  • Bei Buchung über externe Veranstalter (z.B. Tourist-Infos, Bildungsanbieter, Hotel, Portal u.ä.) gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen Dienstleister und Kunde ebenfalls.

  • Ein Vertrag kommt zwischen Dienstleister und Kunde zustande. Der Dienstleister ist verantwortlich für die Durchführung, jedoch nicht die Buchungsabwicklung.

  • Irrtümer oder Übermittlungsprobleme durch Dritte liegen nicht in der Verantwortung vom Dienstleister.

  • Eine Teilnahme ist nur mit vollständiger Anmeldung und rechtzeitiger Übermittlung durch den Drittanbieter möglich.

11. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich für die Veranstaltungsabwicklung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt. Beide Seiten verpflichten sich in diesem Falle eine Regelung zu finden, die dem Inhalt der ungültigen Norm im Wesentlichen entspricht.

Dieser Vertrag – einschließlich der Form seines Zustandekommens sowie sämtlicher sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten – unterliegt dem deutschen Recht.

Stand: November 2025

 

*§ 275 Ausschluss der Leistungspflicht

(1) Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist.

(2) Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht. Bei der Bestimmung der dem Schuldner zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob der Schuldner das Leistungshindernis zu vertreten hat.

(3) Der Schuldner kann die Leistung ferner verweigern, wenn er die Leistung persönlich zu erbringen hat und sie ihm unter Abwägung des seiner Leistung entgegenstehenden Hindernisses mit dem Leistungsinteresse des Gläubigers nicht zugemutet werden kann.